Ein Urteil, das nach Verwaltungsfrage klingt
Am 29. Juni 2026 hat der US Supreme Court entschieden, dass der Präsident die Kommissare der Federal Trade Commission (FTC) jederzeit absetzen darf. Die FTC ist die wichtigste US-Behörde, die bei US-Anbietern die Datenschutz-Zusagen durchsetzt. Was wie eine amerikanische Verwaltungsfrage klingt, betrifft auch Schweizer Unternehmen, die Personendaten in Microsoft 365, Google Workspace oder AWS bearbeiten. Denn die unabhängige FTC ist eine der Säulen des Data Privacy Framework (DPF), auf das sich Datentransfers zu zertifizierten US-Anbietern heute stützen.
Was das Urteil ist, nüchtern betrachtet
Trump v. Slaughter (Docket 25-332) bricht mit Humphrey's Executor von 1935, dem Präzedenzfall, der die Unabhängigkeit der FTC über 90 Jahre lang trug. Die FTC ist damit nicht mehr strukturell unabhängig, sondern präsidial steuerbar.
Aufgehoben ist allerdings noch nichts. Das DPF gilt weiter, bis die EU-Kommission es ändert oder ein Gericht es kippt. Das EU-Gericht hat die Nichtigkeitsklage Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss am 3. September 2025 abgewiesen; das Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (C-703/25 P) ist hängig.
Die zwei Pfeiler: Aufsicht und Rechtsschutz sauber trennen

Der Angemessenheitsbeschluss der EU vom 10. Juli 2023 hält fest, dass zertifizierte US-Firmen ein angemessenes Datenschutzniveau bieten. Zwei seiner tragenden Pfeiler sind hier entscheidend.
Den einen, die unabhängige Durchsetzung der Selbstverpflichtungen durch die FTC, schwächt das Urteil direkt. Art. 45 Abs. 2 lit. b DSGVO nennt eine unabhängige Aufsicht ausdrücklich als Kriterium.
Den anderen, den Rechtsschutz für Personen aus der EU vor dem Data Protection Review Court, berührt das Urteil nicht direkt. Er ruht auf der Executive Order 14086, nicht auf der FTC. Diese Unterscheidung ist kein Detail: Wer beides vermischt, überzieht und verliert im Fachgespräch an Glaubwürdigkeit.
Der Schweizer Hebel
Das Swiss-U.S. DPF, wirksam seit 15. September 2024, hat dieselbe Architektur und denselben FTC-Baustein. Nach Art. 16 des Datenschutzgesetzes dürfen Personendaten in die USA, wenn der Bundesrat den Schutz als angemessen anerkennt, wie er es für DPF-zertifizierte US-Firmen getan hat, oder wenn andere Garantien wie Standarddatenschutzklauseln greifen. Weil das Swiss-U.S. DPF auf demselben FTC-Baustein ruht, betrifft die Schwächung auch die Schweizer Anerkennung. Ob sie Bestand hat, entscheidet der Bundesrat; festgehalten ist sie in der Datenschutzverordnung.
Schwach war die Grundlage schon vorher
Das Urteil trifft keine starke Konstruktion. An der US-Überwachung und am fehlenden Rechtsschutz für Europäer sind schon Safe Harbor (2015) und Privacy Shield (2020) vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat die EU-Kommission am 31. Juli 2026 schriftlich gebeten, die Auswirkungen von Trump v. Slaughter auf den Angemessenheitsbeschluss zu prüfen. In der Fachwelt wird diskutiert, ob daraus ein Verfahren «Schrems III» folgt. Das ist eine Einschätzung, kein Verfahrensstand.
Was das konkret heisst: M365, AWS, SaaS
Für Transfers an DPF-zertifizierte US-Anbieter gilt die Grundlage heute weiter, wird aber fragiler. Kanzleien wie Faegre Drinker empfehlen deshalb, Standardvertragsklauseln (SCCs) zusätzlich zum DPF als Absicherung zu vereinbaren.
Drei Zugriffsgrundlagen, die unabhängig vom DPF bestehen
Hier liegt der Punkt, den die DPF-Debatte oft verdeckt: Das eigentliche Zugriffsrisiko hängt gar nicht am Angemessenheitsbeschluss. Drei US-Rechtsgrundlagen wirken unabhängig voneinander, und ein gültiges DPF schliesst keine davon aus.
Der CLOUD Act (2018) verpflichtet US-Anbieter, auf rechtmässige Anordnung Daten an US-Behörden herauszugeben, unabhängig vom Speicherort. Ein Rechenzentrum in Zürich schützt nicht, wenn der Anbieter US-Recht untersteht, wie Microsoft, Google oder AWS.
FISA Section 702 erlaubt die gezielte Überwachung von Nicht-US-Personen über US-Kommunikationsanbieter. Genau diese Grundlage treibt den Streit um die Angemessenheit an. Ihre gesetzliche Grundlage ist am 12. Juni 2026 ausgelaufen, die vom zuständigen US-Gericht genehmigten Zertifizierungen tragen die Überwachung nach Berichten aber bis etwa März 2027 weiter.
Die Executive Order 12333 erlaubt Auslandsaufklärung ausserhalb des FISA-Rahmens, ohne gerichtliche Genehmigung. Seit 2022 unterstellt die EO 14086 auch diese Tätigkeiten Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit und öffnet den Weg zum Data Protection Review Court. Auch das ist aber eine Anordnung des Präsidenten, kein Gesetz.
Die drei gehören zusammen gedacht. Ihre gemeinsame Folge: Selbst ein wasserdichtes DPF schützt nicht vor rechtmässigem US-Zugriff auf Klartext. Die Transferfrage und die Zugriffsfrage sind zwei verschiedene Dinge, und die zweite bleibt, auch wenn die erste geklärt ist.
Unser Lösungsansatz: Schlüssel ausserhalb der Cloud

Die belastbare Antwort liegt nicht im Nachjustieren von Verträgen, sondern eine Ebene tiefer: bei den Daten selbst. Nicht der Speicherort entscheidet über das Risiko, sondern wer auf lesbare Daten zugreifen kann.
Datenzentrische, formaterhaltende Verschlüsselung dreht die Frage um. Wer seine Daten selbst schützt und die Schlüssel behält, gibt im Zugriffsfall für die geschützten Felder nur unlesbaren Chiffretext preis. Das Schweizer Recht stützt diesen Ansatz: Nach der relativen Methode zählt, ob ein Empfänger die betroffenen Personen bestimmen kann (BGE 136 II 508). Ein Cloud-Anbieter ohne Schlüssel kann das nicht, wenn alle Angaben verschlüsselt sind, die auf die Person schliessen lassen. Für die geschützten Daten macht sich ein Unternehmen so von der Angemessenheitsfrage weitgehend unabhängig: Sie bleiben geschützt, auch wenn ein Transfermechanismus kippt.
Prewen setzt das mit OpenText SecureData um. Sensible Felder werden formaterhaltend geschützt, Abläufe und Auswertungen funktionieren in der Regel weiter. Das Wurzelmaterial bleibt in der Umgebung, in der SecureData betrieben wird, und wird nicht an den Dienst übergeben, dessen Daten geschützt werden. Betreiben wir SecureData für Sie, steht diese Umgebung in der Schweiz. Mehr zur datenzentrischen Sicherheit · Demo
Und bei KI?
Ein verwandter Gedanke, mit einem anderen Verfahren, gilt für Prompts an KI-Dienste wie ChatGPT oder Claude, mit denen Praevana arbeitet. Auch hinter diesen Diensten stehen US-Anbieter, und auch KI-Modelle in Schweizer oder europäischen Rechenzentren von Microsoft, AWS oder Google ändern nichts daran, dass der CLOUD Act am Anbieter ansetzt, nicht am Standort.
Im geschützten Modus ersetzt Praevana erkannte identifizierende Angaben wie Namen, Adressen und Kennnummern durch Platzhalter, bevor ein Prompt an das Sprachmodell geht. Wie sich SecureData und Praevana ergänzen, zeigt die Seite Sicherheit für KI.
Handlungsempfehlung
Kurzfristig: Standardvertragsklauseln als zusätzliche Absicherung prüfen. Strukturell: die sensibelsten Daten selbst schützen, damit die nächste Transferdebatte das eigene Risiko nicht mehr bestimmt. Gespräch vereinbaren
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